Direktvermittlung · Vergleich · Entscheidungshilfe

Direktvermittlung oder Zeitarbeit –
was wann sinnvoll ist

Beide Wege bringen Personal ins Unternehmen – mit anderem Vertragspartner, anderer Kostenlogik und anderem Rechtsrahmen. Hier stehen die Modelle nebeneinander, ergänzt um Interim-Management und fünf typische Situationen.

Zeitarbeit eignet sich für Auftragsspitzen und kurzfristige Engpässe: Der Mitarbeiter bleibt beim Verleiher angestellt, Sie zahlen einen laufenden Aufschlag auf jede Arbeitsstunde. Direktvermittlung passt für dauerhafte Fach- und Schlüsselpositionen: Die Person wird bei Ihnen angestellt, es fällt ein einmaliges Erfolgshonorar an. Für zeitlich befristete Führungsaufgaben ist Interim-Management der dritte Weg.

Drei Modelle, drei Definitionen

Direktvermittlung ist die Besetzung einer Stelle durch einen Vermittler, bei der die Fach- oder Führungskraft ihren Arbeitsvertrag direkt mit Ihrem Unternehmen schließt; Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) ist die Überlassung eines beim Verleiher angestellten Arbeitnehmers an Ihr Unternehmen gegen ein laufendes Entgelt.

Direktvermittlung. Der Vermittler klärt das Anforderungsprofil, sucht und prüft Kandidaten und stellt passende Profile vor. Kommt es zur Einstellung, zahlt das Unternehmen ein Honorar; die vermittelte Person ist von Beginn an Ihr Mitarbeiter. Das Vorgehen beschreibt die Seite Direktvermittlung.

Zeitarbeit / Arbeitnehmerüberlassung. Der Verleiher ist Arbeitgeber, zahlt Lohn und Sozialabgaben und trägt das Beschäftigungsrisiko. Sie übernehmen als Entleiher das Weisungsrecht für die Dauer des Einsatzes und zahlen einen Stundenverrechnungssatz. Endet der Bedarf, endet der Einsatz.

Interim-Management. Eine erfahrene Führungskraft übernimmt befristet eine Leitungsaufgabe, meist selbstständig per Dienstvertrag mit Tagessatz – etwa zur Vakanzüberbrückung oder Sanierung. Ein Arbeitsverhältnis entsteht nicht.

Wie sich Direktvermittlung von Personalberatung und Headhunting abgrenzt, erklärt der Ratgeber Personalberatung, Personalvermittlung oder Headhunter?

Der Vergleich auf einen Blick

KriteriumDirektvermittlungZeitarbeitInterim-Management
Vertragspartner des Mitarbeiters Ihr Unternehmen (Arbeitsvertrag) Der Verleiher; Sie sind Entleiher Der Interim-Manager selbst oder ein Provider (Dienstvertrag)
Kostenlogik Einmaliges Erfolgshonorar, Prozentsatz vom Bruttojahresgehalt Laufender Stundenverrechnungssatz mit Aufschlag, solange der Einsatz dauert Tagessatz für die Dauer des Mandats
Typische Dauer bis Start Wochen bis Monate, je nach Profil und Kündigungsfrist Tage bis wenige Wochen, wenn der Verleiher passende Kräfte hat Meist wenige Tage bis Wochen
Bindung / Verfügbarkeit Unbefristet, volle Bindung an Ihr Unternehmen Befristet auf den Einsatz; Höchstüberlassungsdauer 18 Monate Befristet auf das Mandat
Rechtsrahmen § 296 SGB III; Vermittlung ist erlaubnisfrei AÜG; Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit nach § 1 AÜG zwingend Dienst- oder Werkvertragsrecht; Scheinselbstständigkeit beachten
Typische Einsatzfälle Dauerhafte Fach- und Schlüsselpositionen, Nachfolge Auftragsspitzen, Saisongeschäft, kurzfristige Ausfälle, gewerbliche Tätigkeiten Vakanz in der Führung, Sanierung, Transformation, Projektleitung
Risiko bei Fehlentscheidung Fehlbesetzung: je nach Studie ein halbes bis drei Jahresgehälter Laufender Mehrpreis, wenn aus dem Engpass eine Dauerstelle wird Hoher Tagessatz ohne Ergebnis, wenn das Mandat unklar definiert ist

Die Kostenlogik im Detail

Der entscheidende Unterschied ist nicht die Höhe, sondern die Struktur der Kosten. Bei der Direktvermittlung zahlen Sie einmal: ein Erfolgshonorar, fällig erst mit unterschriebenem Arbeitsvertrag. Marktüblich sind 20 bis 35 Prozent des Bruttojahresgehalts; der Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen (BDU) nennt rund 27,5 Prozent als Durchschnitt. Beispielrechnungen finden Sie im Ratgeber Was kostet eine Personalvermittlung?

Bei der Zeitarbeit zahlen Sie laufend. Der Stundenverrechnungssatz enthält Lohn, Sozialabgaben, Ausfallzeiten, Verwaltung und Marge des Verleihers. Dieser Aufschlag fällt für jede Stunde an, solange der Einsatz läuft: Für drei Monate überschaubar, über zwei Jahre ein Betrag, der ein Vermittlungshonorar deutlich übersteigen kann.

Häufig übersehen: Wollen Sie einen Leiharbeitnehmer nach dem Einsatz übernehmen, verlangen Verleiher in der Regel eine Vermittlungsvergütung, die meist mit der Einsatzdauer sinkt. Sie ist zulässig, wenn sie angemessen ist, und steht im Überlassungsvertrag. Wer von vornherein eine Dauerstelle besetzen will, zahlt sonst zweimal.

Dem gegenüber steht das Risiko der Fehlbesetzung: Sie kostet je nach Studie ein halbes bis drei Jahresgehälter, wie der Ratgeber Was kostet eine Fehlbesetzung? vorrechnet. Deshalb ist eine sorgfältige Direktvermittlung ihr Honorar wert – und Zeitarbeit für eine Position, die bleiben soll, selten die günstigere Lösung.

Der Rechtsrahmen

Private Arbeitsvermittlung ist in Deutschland erlaubnisfrei. Sie richtet sich nach § 296 SGB III: Eine Vergütung wird erst fällig, wenn durch die Vermittlung ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist. Das Honorar zahlt das auftraggebende Unternehmen.

Arbeitnehmerüberlassung ist erlaubnispflichtig. Nach § 1 Abs. 1 AÜG braucht jeder Arbeitgeber, der Arbeitnehmer im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit an Dritte überlässt, eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Fehlt sie, trifft das auch Sie: Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 AÜG sind die Verträge unwirksam, und nach § 10 Abs. 1 AÜG gilt ein Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen als Entleiher und dem Leiharbeitnehmer als zustande gekommen.

Zwei Grenzen machen den Einsatz auf Dauer unattraktiv. Erstens die Höchstüberlassungsdauer: Nach § 1 Abs. 1b AÜG darf derselbe Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinander folgende Monate demselben Entleiher überlassen werden; Tarifverträge der Einsatzbranche können abweichen. Zweitens der Gleichstellungsgrundsatz nach § 8 AÜG (Equal Pay): Leiharbeitnehmer haben Anspruch auf die wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts vergleichbarer Stammkräfte; Tarifverträge dürfen für die ersten neun Monate abweichen, spätestens nach 15 Monaten gilt das Branchenentgelt. Je länger der Einsatz, desto kleiner die Lohnlücke – der Aufschlag des Verleihers bleibt.

Diese Darstellung ersetzt keine Rechtsberatung; bei Tarifbindung oder Abgrenzungsfragen zu Werkverträgen empfiehlt sich anwaltliche Prüfung.

Fünf Situationen, fünf Empfehlungen

1. Produktionsspitze für drei Monate

Ein Großauftrag, danach normales Volumen: Zeitarbeit. Der Einsatz beginnt schnell, endet mit dem Auftrag und hinterlässt keine Trennungskosten. Eine Direktvermittlung wäre für eine Stelle, die nach drei Monaten wegfällt, weder wirtschaftlich noch fair.

2. Der Produktionsleiter geht in Rente

Eine Schlüsselposition, die Jahre besetzt bleiben soll und Wissen über Anlagen, Kunden und Team trägt: Direktvermittlung. Der Nachfolger sollte von Beginn an Ihr Mitarbeiter sein. Ein Leiharbeitnehmer wäre hier spätestens nach 18 Monaten ein rechtliches und ein Bindungsproblem.

3. Elternzeitvertretung für zwölf Monate

Der Zeitraum ist begrenzt, die Stelle kehrt zum Stammmitarbeiter zurück. Bei gewerblichen oder kaufmännischen Tätigkeiten ist Zeitarbeit oft die einfachste Lösung; bei Fachpositionen kann eine befristete Direktanstellung sinnvoller sein, wenn Sie ohnehin wachsen. Entscheidend ist, ob nach der Rückkehr eine zweite Stelle entstehen darf.

4. Wachstum ohne eigene HR-Abteilung

Mehrere neue Fachkräfte im Jahr, aber niemand, der Profile schreibt und Gespräche führt: Direktvermittlung mit vorgeschalteter Bedarfsanalyse. Zeitarbeit würde den Aufbau nur verschieben, denn jede Kraft, die bleiben soll, müsste am Ende doch übernommen werden – gegen Vergütung und ohne Auswahl nach Ihren Kriterien.

5. Sanierung oder Neuaufstellung eines Bereichs

Ein Bereich wird in sechs bis zwölf Monaten umgebaut, die Führung dafür soll danach nicht bleiben: Interim-Management. Ein Interim-Manager bringt Distanz und Tempo mit, ohne dass Sie eine Führungsposition dauerhaft besetzen. Die spätere Leitung wird anschließend über Direktvermittlung besetzt.

Was Marcel Henke anbietet – und was nicht

Marcel Henke arbeitet ausschließlich in der Direktvermittlung: Anforderungsanalyse, aktive Suche, strukturierte Auswahlgespräche und Begleitung bis zur Vertragsunterschrift. Die vermittelte Fach- oder Führungskraft schließt ihren Arbeitsvertrag direkt mit Ihrem Unternehmen; das Honorar fällt nur im Erfolgsfall an. Mehr dazu auf der Seite Personalberatung.

Arbeitnehmerüberlassung bietet er nicht an: Er überlässt selbst keine Arbeitnehmer und besitzt keine Erlaubnis nach § 1 AÜG. Zeigt sich im Erstgespräch, dass Zeitarbeit die passende Lösung ist, sagt er das offen und verweist auf Partnerunternehmen mit eigener Erlaubnis nach dem AÜG – aus seiner Zeit in der Personaldienstleistung kennt er beide Seiten. Mehr dazu unter Netzwerk und Partner.

Häufige Fragen

Ist Zeitarbeit teurer als Direktvermittlung?

Das hängt von der Einsatzdauer ab. Bei Zeitarbeit zahlen Sie einen laufenden Aufschlag auf jede Arbeitsstunde, solange der Einsatz dauert; bei der Direktvermittlung fällt einmalig ein Honorar an, marktüblich 20 bis 35 Prozent des Bruttojahresgehalts. Für wenige Monate ist Zeitarbeit meist günstiger, für eine dauerhafte Position wird sie über die Jahre teurer als das einmalige Honorar.

Kann ich einen Zeitarbeitnehmer übernehmen?

Ja. Vereinbarungen, die Ihnen die Einstellung eines Leiharbeitnehmers nach dem Einsatz verbieten, sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AÜG unwirksam. Zulässig ist allerdings eine angemessene Vermittlungsvergütung an den Verleiher, die üblicherweise mit der Einsatzdauer sinkt. Die Höhe steht im Überlassungsvertrag und sollte vor dem Einsatz geklärt sein.

Braucht ein Personalvermittler eine Erlaubnis?

Nein. Die private Arbeitsvermittlung ist in Deutschland erlaubnisfrei; sie richtet sich nach § 296 SGB III. Eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit braucht nur, wer Arbeitnehmer gewerbsmäßig überlässt, also Zeitarbeit betreibt (§ 1 Abs. 1 AÜG). Ein Vermittler, der Ihnen Mitarbeiter auch auf Zeit stellen will, muss diese Erlaubnis nachweisen können.

Wie lange darf ein Leiharbeitnehmer eingesetzt werden?

Grundsätzlich höchstens 18 aufeinander folgende Monate beim selben Entleiher (§ 1 Abs. 1b AÜG). Ein Tarifvertrag der Einsatzbranche kann eine abweichende Höchstdauer festlegen. Liegen zwischen zwei Einsätzen mehr als drei Monate, beginnt die Frist neu. Wird die Höchstdauer überschritten, gilt nach § 9 und § 10 AÜG ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher als zustande gekommen.

Bietet Marcel Henke Zeitarbeit an?

Nein. Marcel Henke arbeitet ausschließlich in der Direktvermittlung: Die vermittelte Fach- oder Führungskraft schließt ihren Arbeitsvertrag direkt mit Ihrem Unternehmen. Er überlässt selbst keine Arbeitnehmer und besitzt keine Erlaubnis nach § 1 AÜG. Ist Arbeitnehmerüberlassung die passende Lösung, verweist er an Partnerunternehmen mit eigener Erlaubnis.

Quellen und Stand

  • Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG): § 1 Abs. 1 und 1b, § 8, § 9 und § 10, abgerufen über gesetze-im-internet.de.
  • Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III): § 296 Vermittlungsvertrag, abgerufen über gesetze-im-internet.de.
  • Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen (BDU): durchschnittliches Vermittlungshonorar rund 27,5 Prozent des Bruttojahresgehalts; Einordnung im Ratgeber Was kostet eine Personalvermittlung?
  • Kosten einer Fehlbesetzung: je nach Studie ein halbes bis drei Jahresgehälter; Herleitung im Ratgeber Was kostet eine Fehlbesetzung?

Diese Seite gibt den geprüften Stand vom 14. September 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.

Marcel Henke, Personalberater in Essen
Marcel Henke

Personalberater in Essen – Direktvermittlung von Fach- und Führungskräften in NRW, HR-Beratung für KMU. Zuvor 12 Jahre Bundeswehr (HumInt), 7 Jahre Unternehmer, Personaldienstleistung bis zur Niederlassungsleitung. Mehr über mich

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